Das Understatement des Tages!Frank hat geschrieben:... sehr unwahrscheinlich.
Zusatz: Bezüglich der "Wo ich mein Blut lagere, ist meine Sache"-Verteidigung: Zur Verurteilung im Strafverfahren gegen Ullrich genügen auch Indizien, wenn sie in Anzahl und Qualität nur ausreichend vorhanden sind. Die DNS-Identität ist ein sehr starkes Indiz für erfolgtes Eigenblutdoping.
Persönlich sehe ich die Verurteilung an der fehlenden Irrtumserregung beim Geschädigten (T-Mobile) bzw. an einem mangelnden Schaden überhaupt scheitern.
Noch ein Zusatz: Ist euch eigentlich auch schon aufgefallen, daß es den Hallenmeistern gelingt, zu jeder WM noch "dünneres" Wasser herzustellen. Da bin ich immer wieder beeindruckt, welche Vortschritte die Technik im "Leichtwasserbau" doch macht...

