http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/
29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Auf die Tagesordnung des VGTgeschafft haben es in diesem Jahr auch die Radfahrer, von denen ein Teil meint, er befinde sich im rechtsfreien Raum. Verkehrsschilder werden ignoriert, Fußgängerzonen und Fußwege zu Rennpisten umfunktioniert. Biker auf Rennrädern meiden Radwege, Mountainbiker sind der Ansicht, Waldwege gehörten ihnen.
http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/
http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Ich hoffe mal, dass die Schwachmaten nicht mit Steuergeldern finanziert werden 
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Es ist beängstigend, wenn sich eine düstere Vorahnung so präzise erfülltWinni hat geschrieben:Ich hoffe mal, dass die Schwachmaten nicht mit Steuergeldern finanziert werden
Zumindest was die Schwachmatentum betrifft: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 03,00.html
- Annemie
- Schnatterinchen
- Beiträge:1791
- Registriert:Sa 20. Okt 2007, 01:00
- Name:AM
- Wohnort:Dresden Niedersedlitz
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
klingt nach arger übertreibung und missverständnis... oder doch nur ein scherz?
"Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang." (Schiller, Lied der Glocke) 
"Danke, aber im Moment brauche ich wirklich keinen Psychopathen, der von mir besessen ist!" (American Beauty)
"Danke, aber im Moment brauche ich wirklich keinen Psychopathen, der von mir besessen ist!" (American Beauty)
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Ne, is ne Kolumne. Da wird ganz gerne übertriebenAnnemie hat geschrieben:... oder doch nur ein scherz?
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Aber sie wurde um einen wahren Kern herum gestrickt. Und das ist das Erschreckende daran.Floeri hat geschrieben:Ne, is ne Kolumne. Da wird ganz gerne übertriebenAnnemie hat geschrieben:... oder doch nur ein scherz?. Ist dem Schreiberling anscheinend sehr gut gelungen
Re: 29.01.09 Verkehrsgerichtstag: Radler im rechtsfreien Raum?
Nun, der Arbeitskreis hat folgende Punkte besprochen:
Arbeitskreis IV
Radfahrer im rechtsfreien Raum?
1. Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und
damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik,
der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und –überwachung als vollwertiges gleichberechtigtes
Verkehrsmittel anerkannt werden.
2. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde
Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Straßenseite,
Rotlichtverstößen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster
Geschwindigkeit in gefahrträchtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden
besonders durch Regelverstöße von Kraftfahrern gefährdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender
„Schulterblick“, zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Überholen und fehlerhaftes Verhalten
beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklärung/Verkehrserziehung,
der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsüberwachung zu berücksichtigen.
3. Die Verkehrserziehung sollte über die Radfahrprüfung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in
der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei über die Gefahren für und durch Radfahrer
aufklären.
4. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen für den Radverkehr sollen die
anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu
gehören vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips „Sehen
und gesehen werden“. Die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewährleisten.
5. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben
der Bereitstellung ausreichender Abstellmöglichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs.
6. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
7. Normenreduktion und Normenklarheit erhöhen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem
einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Überwachungsbeitrag
zu leisten.
8. Der Arbeitskreis sieht darüber hinaus weiteren Diskussionsbedarf insbesondere zur Problematik
der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewährleistung, dass nur Fahrräder
mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.
zu 1: kann ich voll unterstützen, aber dann müssen Normen (2.) eingehalten werden. . . . und zumindest für uneinsichtige Zweiradtreter
über 3. noch mal erklärt werden.
5. ist wohl mit dem immer stärkeren LKW-Aufkommen audf dt. BAB zu vergleichen
Außerdem betrifft das eher diejenigen, die sich nicht so viel Überlegungen hinsichtlich der Gefährlichkeit des Radfahrens machen, da sie ja dauernd 2. erfüllen. Uns tangiert das relativ wenig, da wir (fast) alle schon mal Kontakt mit dem Asphalt (Oder schlimmer mit PKW) gemacht haben und entspr. vorsichtiger sind und auch die zu erfüllenden Normen einhalten (mit Ausnahmen natürlich -rot,stop
).
Ich finde diese Überlegungen gar nicht unsinnig. Und das man einen Helm tragen sollte
, Moped/Mofa-Fahrer müssen das ja auch...
Arbeitskreis IV
Radfahrer im rechtsfreien Raum?
1. Angesichts seiner wachsenden Bedeutung, seiner zunehmenden Nutzungsakzeptanz und
damit verbundener steigender Gefahrenpotenziale muss das Fahrrad in der Verkehrspolitik,
der Verkehrsplanung sowie der Verkehrsregelung und –überwachung als vollwertiges gleichberechtigtes
Verkehrsmittel anerkannt werden.
2. Nach allen Erfahrungen der Polizei und neuesten empirischen Erkenntnissen ist die mangelnde
Normenakzeptanz bei Radfahrern vor allem bei Fahren auf der falschen Straßenseite,
Rotlichtverstößen, unbefugter Gehwegnutzung, Fahren ohne Licht sowie mit nicht angepasster
Geschwindigkeit in gefahrträchtigen Situationen festzustellen. Radfahrer ihrerseits werden
besonders durch Regelverstöße von Kraftfahrern gefährdet (Fehler beim Abbiegen, fehlender
„Schulterblick“, zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Überholen und fehlerhaftes Verhalten
beim Parken). Auch diese Erkenntnisse sind bei der Verkehrsaufklärung/Verkehrserziehung,
der Verkehrsplanung und nicht zuletzt bei der Verkehrsüberwachung zu berücksichtigen.
3. Die Verkehrserziehung sollte über die Radfahrprüfung hinaus bis zur Sekundarstufe II und in
der Fahrschulausbildung fortgesetzt werden und dabei über die Gefahren für und durch Radfahrer
aufklären.
4. In der Planung, im Bau und in der Unterhaltung von Anlagen für den Radverkehr sollen die
anerkannten Regeln der Technik konsequent und bedarfsgerecht angewandt werden. Dazu
gehören vor allem Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und die Beachtung des Prinzips „Sehen
und gesehen werden“. Die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sind zu gewährleisten.
5. Um der wachsenden Problematik des Fahrradparkens gerecht zu werden, bedarf es neben
der Bereitstellung ausreichender Abstellmöglichkeiten straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
zur Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs.
6. Teilnehmern am Radfahrverkehr wird das Tragen eines Helmes sowie dringend der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
7. Normenreduktion und Normenklarheit erhöhen die Normenakzeptanz. Diese muss auch dem
einzelnen Radfahrer abverlangt werden. Die Polizei hat hierzu einen konsequenten Überwachungsbeitrag
zu leisten.
8. Der Arbeitskreis sieht darüber hinaus weiteren Diskussionsbedarf insbesondere zur Problematik
der Identifizierbarkeit von Radfahrern sowie der Gewährleistung, dass nur Fahrräder
mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.
zu 1: kann ich voll unterstützen, aber dann müssen Normen (2.) eingehalten werden. . . . und zumindest für uneinsichtige Zweiradtreter
5. ist wohl mit dem immer stärkeren LKW-Aufkommen audf dt. BAB zu vergleichen
Außerdem betrifft das eher diejenigen, die sich nicht so viel Überlegungen hinsichtlich der Gefährlichkeit des Radfahrens machen, da sie ja dauernd 2. erfüllen. Uns tangiert das relativ wenig, da wir (fast) alle schon mal Kontakt mit dem Asphalt (Oder schlimmer mit PKW) gemacht haben und entspr. vorsichtiger sind und auch die zu erfüllenden Normen einhalten (mit Ausnahmen natürlich -rot,stop
Ich finde diese Überlegungen gar nicht unsinnig. Und das man einen Helm tragen sollte
