Räder in der Wohnung - Verbot!

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AKing
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Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von AKing » Mi 25. Aug 2010, 08:27

Liebe Forum-Mitglieder,

Dank meines lieben Hausmeisters hat mich mein Vermieter gestern Abend angerufen und die Bitte gestellt, doch meine Fahrräder in den Keller zu stellen, weil die ja das Parket schädigen würden (Nässe, Schmutz, Reifenabrieb :wand: ). Da sich in unserem Haushalt 4 Bikes (Gesamtwert von ca. 4.000 EUR) befinden und halt auch ein emotionelle Bindung besteht :D , wollte ich bei Euch anfragen wie Ihr das macht.
Haben sich der Vermieter/ der Hausmeister/ die Hausbewohner bei Euch auch schon aufgeregt? Darf der den Stellplatz der Räder bestimmen und wie reagiert man dann :?

Auch wenn ich nicht vorhabe, meine guten Rotoren im Keller abzustellen - gibt es Fahrradzusatzversicherungen und wie teuer sind die/ lohnt sich das.

Gruß
Andreas :hut:
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mi67
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von mi67 » Mi 25. Aug 2010, 08:56

AKing hat geschrieben:Dank meines lieben Hausmeisters hat mich mein Vermieter gestern Abend angerufen und die Bitte gestellt, doch meine Fahrräder in den Keller zu stellen, weil die ja das Parket schädigen würden (Nässe, Schmutz, Reifenabrieb :wand: ). Da sich in unserem Haushalt 4 Bikes (Gesamtwert von ca. 4.000 EUR) befinden und halt auch ein emotionelle Bindung besteht :D , wollte ich bei Euch anfragen wie Ihr das macht.
Haben sich der Vermieter/ der Hausmeister/ die Hausbewohner bei Euch auch schon aufgeregt? Darf der den Stellplatz der Räder bestimmen und wie reagiert man dann :?
Auch wenn ich nicht vorhabe, meine guten Rotoren im Keller abzustellen - gibt es Fahrradzusatzversicherungen und wie teuer sind die/ lohnt sich das.
1. Kundig machen, ob der Vermieter das Recht hat, die Nutzung der Mietsache seitens des Mieters in dieser Weise einzuschränken. Die Unterstellung, Du würdest das Parkett schädigen kann ja eigentlich nur eine unbewiesene Vermutung des Vermieters sein!
2. Andernfalls Vermieter auf zusätzlichen Kosten für einen Versicherungsschutz hinweisen, der auch die im Keller gelagerten hochwertigen Räder mit abdeckt und diesen auffordern, diese Kosten, wie auch im Falle eines tatsächlichen Einbruchs bei Verlust der Räder die Kostendifferenz aus einem von der Versicherung veranschlagten Zeitwert und den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten zu übernehmen.

In unserem Keller wurden vor gerade mal 3 Wochen alle (!) Kellerräume aufgebrochen (teils die Stahlrahmen aus der Wand gehebelt!). Lustigerweise hatten die Einbrecher keinen Gefallen an meinen alten Stahlrahmen (Basso, Bottechia) gefunden. :D
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Chrissi
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von Chrissi » Mi 25. Aug 2010, 08:58

Eine Fahrradzusatzversicherung braucht man meines Wissens nur, falls das Rad außerhalb von Wohnung und Keller geklaut wird. Der Keller gehört bei einer Hausratversicherung quasi mit zur Wohnung und da müsste das Fahrrad mit 10% der Versicherungssumme abgedeckt sein.

In den Keller stellen würde ich mein Rennrad trotzdem nur, wenn dieser mit ordentlichen Feuerschutztüren verschlossen und trocken ist. Aber im typischen Leipziger Altbau gibt es ja meistens leider nur Brettertüren, durch die man hindurchgucken und das Schloss meistens mit einem kräftigen Ruck aus dem feuchten Mauerwerk ziehen kann.

Sag Deinem Vermieter doch, dass das Parkett nicht gefährdet ist, weil die Räder in einer Wandhalterung hängen und den Boden gar nicht berühren. ;)

Welche Rechte man da generell als Mieter hat, würde mich da aber auch mal interessieren...

Edit:
@mi67: Es wird offenbar nur geklaut, was sich weiterverkaufen lässt. Im Dezember wurden bei uns auch alle Keller aufgebrochen. Bei uns mitgenommen wurde mein Giant-Mtb, nicht aber mein Ridley-Crosser...
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stahlwade
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von stahlwade » Mi 25. Aug 2010, 09:01

moinsen,
da hast du aber einen wachsamen hausmeister :pfeif:
sehe das genauso wie mi67: aus dem gefühl heraus würde ich sagen, dass man als vermieter viel verlangen kann - aber es muss auch eine rechtsgrundlage dafür geben.

was steht in deinem mietvertrag zu rädern? davon ab: will der typ auch verlangen, dass kinderwagen nicht in die wohnung dürfen, bobbycars oder dreiräder nicht in der wohnung benutzt werden dürfen? hat der mal kontrolliert, ob ihr auch artig filz unter allen stuhl- und tischbeinen habt?
kurz gesagt: ich würde es darauf ankommen lassen.

ps: meine räder stehen nach dem verlassen meiner single-wohnung auch nicht mehr im schlafzimmer, sondern im keller. und jeden morgen freue ich mich, wenn das schloss noch unversehrt an der tür hängt und im keller alles in bester ordnung ist. macht auf dauer keinen spass.

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OneZero
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von OneZero » Mi 25. Aug 2010, 10:27

Ich zitiere mal aus einer Mietrechtsseite:

Fahrräder
Die Unterbringung von Fahrrädern in einer Mietwohnung kann sich durchaus schwierig gestalten, insbesondere dann, wenn hierfür kein geeigneter Raum wie z.B. Keller oder Garage zur Verfügung steht. In diesen Fällen darf das Fahrrad in die Wohnung mitgenommen werden.

Sollte jedoch ein geeigneter Raum vorhanden sein und die Hausordnung das Unterbringen des Fahrrads in diesen Räumlichkeiten vorsieht, so ist diese zu befolgen. Ausnahmen kann es lediglich geben, wenn es sich um ein besonders wertvolles Fahrrad handelt. Dieses darf dann ebenfalls in der Wohnung abgestellt werden. Hierzu liegen entsprechende gerichtliche Urteile vor.

An Orten, die zum allgemeinen Wohnbereich zu zählen sind, z.B. der Keller- oder Hausgang, dürfen Fahrräder nur mit Zustimmung des Vermieters abgestellt werden. Außerdem dürfen die Rettungswege nicht durch Fahrräder blockiert werden, da es sich hierbei um ein übergeordnetes Interesse zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit handelt. Daher gilt die Soll-Bestimmung, dass Fahrräder im Hausflur nichts zu suchen haben, um im Ernstfall nicht im Weg zu stehen.
________________________________

Häufig enthalten Hausordnungen ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von Fahrrädern auf Vorplätzen, Gängen im Hausflur und Treppen. Eine solche Klausel ist aber jedenfalls dann unwirksam, wenn der Vermieter keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder schafft. Zulässig ist aber ein in der Hausordnung angeordnetes Verbot keine Fahrräder im Hausflur/Treppenhaus abzustellen (LG Hannover - Urteil v. 17.10. 2005 - 20 S 39/05). Auch die Mitnahme des Fahrrades in die Wohnung ist als vertragsgemäßer Gebrauch anzusehen und zulässig. Im Mietvertrag kann ein Verbot (häufig geschieht dies durch einen Verweis auf die Hausordnung) enthalten sein. Ein solche Verbotsklausel ist aber nur wirksam, wenn es andere zumutbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Haus gibt.
Entgegen der Hausordnung, die die Benutzung des eigens hergestellten Abstellraumes für Fahrräder der Mieter regelt, kann der Mieter berechtigt sein, ein besonders wertvolles Fahrrad in dem zur Wohnung gehörigen Kellerraum abzustellen. AG Münster, Urteil vom 2. Juni 1993, Az: 7 C 127/93.
____________________________________________________

Ich habe beruflich auch oft mit dergleichen Problemen zu kämpfen. Auch mir sind Fahrräder in den Wohnungen (als Vermieter) ein Dorn, da sie oft mit den entsprechenden Beschädigungen im Treppenhaus einhergehen. Eine Beschädigung der Mietsache zu unterstellen halte ich für absolut haltlos. Unter den o.g. Umständen sollte die Aufbewahrung in der WOhnung (und bei einem durchschn. Fahrradwert i.H.v. 1.000 EUR ohnehin) kein Problem sein. Ich würde der AUfforderung des Vermieters einfach widersprechen.
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Rudy
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von Rudy » Mi 25. Aug 2010, 13:49

Sprich mit deinem Vermieter und erklär die Sache, mach dabei die Räder noch etwas teuerer und versichere
das du nichts in der Wohnung und im Treppenhaus beschädigst und hol dir so die Genehmigung.
Die Vermieter sind doch so weit ich weiß auf ihre Mieter angewiesen bei dem Leerstand in Leipzig.
Und diese Art von Hausmeistern sind doch bekannt nur blöd rum meckern und nichts machen
die sollen sich mal lieber um die Hundescheiße vor ihren Grundstücken kümmern ich würde mir von so einen nix sagen lassen.
rudy
BildSportler leben nicht länger Sie sterben nur gesünder.

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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von mi67 » Mi 25. Aug 2010, 13:58

Rudy hat geschrieben:Sprich mit deinem Vermieter und erklär die Sache, mach dabei die Räder noch etwas teuerer und versichere
das du nichts in der Wohnung und im Treppenhaus beschädigst und hol dir so die Genehmigung.
Die Vermieter sind doch so weit ich weiß auf ihre Mieter angewiesen bei dem Leerstand in Leipzig.
Dazu noch:
"Mein Rad ist mein Augapfel: es ist klinisch rein oder wird als erste Aktion, noch bevor ich selbst duschen darf, im Badezimmer peinlichst säuberlich gereinigt und getrocknet."
oder / und:
"Wenn ich mit Schuhen in die Wohnung gehe, bringe ich an feuchten Tagen mehr Feuchtigkeit und scheuernden Sand auf Parkett, als mit 10 Rennrädern."
bzw. schlicht:
"Weil ich nur das teure Rennrad mit hochnehme, welches auch immer sauber gehalten wird und noch auf einer Unterlage steht, kann ich Ihnen versichern, dass das Parkett dadurch keinen Schaden nehmen wird."
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von Charlie » Mi 25. Aug 2010, 16:33

mal mein senf dazu, Parket kann ja wohl mal ne menge mehr ab als ein Fahrrad Kratzer durch die reifen verursachen kann. handelt es sich hierbei um Laminat, so ist es etwas anderes, dieses hat in den meisten Fällen eine Haltbarkeit von 10 Jahren, sagen da die meisten Hersteller. ich wohne jetzt in meiner Wohnung 6jahre, oder schon 7? und das Laminat hab ich selber verlegt. man hab ich ein glück :D

bei Teppich würde ich das eher verstehen

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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von OneZero » Mi 25. Aug 2010, 17:16

Das alles ist uninteressant, wenns verboten ist. Richtig, aber auch egal ist, dass der Mieter durch anderweitigen ganz normalen Mietgebrauch weit mehr Schaden anrichten kann, als mit einem Fahrrad in der Wohnung. Interessant ist, ob die Aufbewahrung der Räder in der Wohnung zum normalen Mietgebrauch zählt oder nicht. Dies ist bei besonders wervollen Rädern und/oder fehlender Aufbewahrungsalternative im Haus der Fall.

Vermieter lassen sich erfahrungsgemäß nur schwer von einmal getroffenen Entscheidungen abbringen. Einen Versuch ist's mit Kenntnis des Vermieters ggf. Wert.

In jedem Fall würde ich zur eigenen Sicherheit darauf achten, dass die Räder am Ort der AUfbewahrung auf einer wasserdichten Unterlage stehen. Ich hab durch ungünstige Sonneneinstrahlung und längerer Standzeit schon unentfernbare Verfärbungen im Kontaktbereich des Reifens gesehen... Außerdem beugt man so einer ggf. folgenden Besichtigung der WE durch den Vermieter vor.

Lästig ist so was in jedem Fall immer! Viel Erfolg!

P.S.
Das mit dem Leerstand in Leipzig hängt extrem von der Lage ab. Es gibt Gegendenden in Leipzig, da sucht man drei Jahre eine Wohnung...
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Re: Räder in der Wohnung - Verbot!

Beitrag von AKing » Do 26. Aug 2010, 06:32

Vielen Dank für Eure Antworten. :hut:

Der Ganze Sachverhalt entbehrt sich mir jeglicher Logik. :x

Es geht dem Vermieter um einen Schaden, der noch gar nicht da ist (und der wahrscheinlich auch nicht von uns generiert wird). Falls der Schaden von uns verursacht wird, dann müssen wir spätestens beim Auszug die entsprechend Kosten tragen. Dementsprechend schützen wir bereits den Untergrund vor Nässe. :regen:

Im Übrigen wie Mi67 bereits richtig festgestellt hat, wird Feuchtigkeit und Schmutz in die Wohnung schon alleine durch unsere Schuhe/ Kleidung getragen.

In der Hausordnung steht nichts, wo die Räder abgestellt werden sollen.

Es stellt sich mir auch die Frage, was ein „geeigneter Raum“ für unsere Bikes ist. Chrissi hat vollkommen Recht. Eine abschließbare Holzleistentür ist kein Schutz. Zusätzlich kommt die Umgebungsfeuchtigkeit.

Der Vermieter hat mir ans Herz gelegt, doch meine Hausratversicherung dementsprechend anzupassen (Mailbox) – der Mensch macht mich aggressiv :wand: . :nawarte:

Eine zusätzliche Versicherung kommt für mich nicht in Frage.
A) bin ich nicht bereit die Mehrkosten zu tragen, nur weil der Vermieter glaubt ich könnte ein Schaden verursachen und
B) besteht eine emotionelle Bindung zu meinen Räder, die kann ich nicht ver-/absichern.

Werde meine Räder nicht in den Keller stehen, soll er mich doch abmahnen. :noe:
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