"Du" bist nicht am Sturz schuld, sondern hast nicht die nötige Sorgfalt zur Vermeidung des eigenen Schadens walten lassen. Der Schadenseintritt steht hier nicht zur Diskussion, aber die Schadenshöhe.
Wenn wir beachten, daß wir eine Pressemitteilung kommentieren und nicht das eigentliche Urteil, dann...
...ärgert mich das behauptete "besonderen Verletzungsrisiko" von Radfahrern und ihre "besondere Gefährdung", Kopfverletzungen zu erleiden. Beides gibt die Quellenlage, soweit ich sie in den letzten Jahren verfolgt habe, nicht her.
Inzwischen wohl gesichert ist, daß Helme die Schwere von Kopfverletzungen (ganz pauschal) mindern können. Offenbar begründet dies einen Anscheinsbeweis ähnlich dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes im Auto. Es wird als angenommener Erfahrungsgrundsatz davon ausgegangen, daß ein Helm die Schwere der Verletzung reduziert hätte. Ob bei den im konkreten Fall erlittenen "schwere[n] Schädel-Hirnverletzungen" ein Helm "erfahrungsgemäß" ebenso gewirkt hätte? Nach Ansicht der Richter bzw. des beauftragten Sachverständigen, ja. Ich bin mindestens skeptisch. *
...ich bin aber unsicher wie weit das gehen soll?!
Bis zum Helm. Der sei nachgewiesen wirksam, der Erwerb finanziell zu vertreten und das Tragen insgesamt zumutbar. Auf Ganzkörperschutzkleidung trifft dies nicht zu.
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Nach Durchsicht des Urteils ist die Begründung zweigliedrig. Die Erfahrungsgewißheit, das Helme grundsätzlich schützen, begründet die Obliegenheitspflicht zum Tragen des Helmes. Die Schadensminderung im konkret vorliegenden Fall wird durch das Sachverständigengutachten belegt.
* Immerhin sieht das OLG die Differenzierung zwischen "Normal-" und Rennradfahrern hinsichtlich ihrer Gefährdung und sich daraus ergebener Obliegenheiten als problematisch an. Da hatten bisherige Urteile ohnehin eine "can of worms" geöffnet.