Laberthread für alle
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- Name:Sebastian Staeubert
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Alles Gute! 
"will halt auch dabeigewesen sein"-Fahrer 
Re: Laberthread für alle
für alle Naschkatzen unter uns Germknödelindex
das kann man bestimmt auch ganz gut in ein Schoki-, Eis- oder was weiß ich Index umwandeln
das kann man bestimmt auch ganz gut in ein Schoki-, Eis- oder was weiß ich Index umwandeln
Laberthread für alle
Schum happy BIRTHDAY und lass Dir die Walze unterhalb der Brust von der RRL wegtrainieren 
Re: Laberthread für alle
Mist, mist, mist. Scheint so, als wäre der Januar doch im Winter! Da will man abends nach der Arbeit zu einer 3 Stunden Runde aufbrechen und genau in dem Moment beginnt der Schneefall.
Naja, muss halt ab morgen doch die Rolle her, zum ersten mal seit April.
Ich will wieder nach Palma...
So genug gejammert.
Gruß
Frank
Ich will wieder nach Palma...
So genug gejammert.
Gruß
Frank

If it's not on Strava, it didn't happen.
Re: Laberthread für alle
schaut ja jetzt richtig gut aus. Da so aus meinem Fenster raus.
mit walzenden Grüßen
Michael
mit walzenden Grüßen
Michael
Re: Laberthread für alle
Urteil zur Benutzung von Radwegen
Ein Radfahrer, der statt auf dem Radweg auf der Straße fährt, haftet bei einem Unfall grundsätzlich mit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Die Richter erklärten, Radfahrer müssten einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies auf eigenes Risiko. Das Gericht gab damit einer Schadenersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs. Nachdem er auf einer Öl-Spur ausgerutscht war, hatte er von dem Autofahrer, der die Öl-Spur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz verlangt. Az.: 24 U 34/11

Ein Radfahrer, der statt auf dem Radweg auf der Straße fährt, haftet bei einem Unfall grundsätzlich mit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Die Richter erklärten, Radfahrer müssten einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies auf eigenes Risiko. Das Gericht gab damit einer Schadenersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs. Nachdem er auf einer Öl-Spur ausgerutscht war, hatte er von dem Autofahrer, der die Öl-Spur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz verlangt. Az.: 24 U 34/11
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Re: Laberthread für alle
Was ist daran ungewöhnlich?
Allerdings führt die Radwegebenutzungspflicht mitunter zu abenteuerlichen Quotelungen, wenn Radfahrer abseits des Radweges in Unfälle verwickelt werden.
Allerdings führt die Radwegebenutzungspflicht mitunter zu abenteuerlichen Quotelungen, wenn Radfahrer abseits des Radweges in Unfälle verwickelt werden.
Reißbrett 2016
"Ich bin in diesem Jahr auf noch keiner Ausfahrt schneller als 24 km/h im Schnitt gewesen." (Anonymer Radfahrer, 2005)
"Treffpunkt ist jedenfalls 05:30 an der Uniklinik." (Good old Times)
"Ich bin in diesem Jahr auf noch keiner Ausfahrt schneller als 24 km/h im Schnitt gewesen." (Anonymer Radfahrer, 2005)
"Treffpunkt ist jedenfalls 05:30 an der Uniklinik." (Good old Times)
Re: Laberthread für alle
nunja...eine zerbrochene Flasche auf dem Radweg hätte geholfen. Wären dann unbenutzbar und somit das Fahren auf der Straße legitim. Aber wer denkt da schon daran...muss man ja auch gleich alles Dokumentieren etc.


