knopf im ohr
Klar ist das jedem überlassen, aber der den in ear im ear hat, der hört einfach schlechter. Und dann nimmt diese Person NIEMALS die Umwelt so wahr wie der der ohne ear unterwegs ist.
Ehrlich gesagt möchte ich nicht derjenige sein, der die daraus resultierende Unaufmerksamkeit dann auf meinem Kotflügel hat....und dann noch Blumen an dessen Familie schicken soll, weil es sich so gehört.
Was meinst du, warum diese Boxen in den Autos verboten wurden????
Ehrlich gesagt möchte ich nicht derjenige sein, der die daraus resultierende Unaufmerksamkeit dann auf meinem Kotflügel hat....und dann noch Blumen an dessen Familie schicken soll, weil es sich so gehört.
Was meinst du, warum diese Boxen in den Autos verboten wurden????
- Frank
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Re: knopf im ohr
ob es verboten ist, das müsste in der STVO stehen. Eigentlich ist alles verboten, was dich vom Straßenverkehr ablenkt. Irgendwo habe ich gelesen, dass Radfahren mit Kopfhörern 10 EUR Strafe kostet, als Fußgänger 5 EUR. Später stand mal auf lvz-online sinngemäß, dass es nur Strafe kostet, wenn die Musik zu laut ist, du also nachweisbar keine anderen Geräusche hören kannst. Wann das der Fall ist, da wird jeder eine andere Meinung zu haben.uage hat geschrieben:http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm
Hier gibts einen kleinen Test diesbezüglich. Meines Wissens nach ist das Nutzen von Kopfhörern auf dem Rad nicht explizit verboten.
Was den Link angeht, so erinnert mich das irgendwie an die Helmdiskussion, wo es darum ging, dass Helme so wahnsinnig gefährlich sind. Ich gebe zu, dass ich nicht alles gelesen habe (ist auch etwas durcheinander alles), dazu müsste ich mal einen Tag Urlaub nehmen, weil es so viel ist.
Also mir ist das nichts mit Kopfhörern Rad zu fahren, vielleicht liegt es ja auch an meiner Musik, die nicht zur Trittfrequenz passt

Re: knopf im ohr
Ja, mich erinnerte das auch an Helmthreads. Den Rest der Homepage des Autors finde ich auch teils sehr fraglich. Mir ging es wirklich nur um die Messungen, die man natürlich auch anzweifeln darf (habe nur die gelesen
Übrigens: §23 Abs. 1 der STVO "regelt" angeblich die Sache mit der Beeinträchtigung des Gehörs beim Auto/Rad-fahren. Das Ganze ist also sehr schwammig. Um so unverschämter ist die Abzocke von Musik hörenden Radlern.
Naja, hier noch ein Link mit einem "witzigen" Fazit. Die Polizei sagt "verboten" während der ADFC-Mensch empfiehlt die Lautstärke gering zu halten. Was auch immer man vom Musikhören auf dem Rad hält: Wenn die Polizei kassiert ohne, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe, fände ich das skandalös.
http://www.westfaelische-nachrichten.de/wna/lokales/muenster/nachrichten/?em_cnt=90283&em_comment=1
Abgesehen davon finde ich nach wie vor, dass ich selbst ohne Musik im Auto weniger höre als auf dem Rad mit dezenter (!) Beschallung.
Grüße
Uwe
Übrigens: §23 Abs. 1 der STVO "regelt" angeblich die Sache mit der Beeinträchtigung des Gehörs beim Auto/Rad-fahren. Das Ganze ist also sehr schwammig. Um so unverschämter ist die Abzocke von Musik hörenden Radlern.
Naja, hier noch ein Link mit einem "witzigen" Fazit. Die Polizei sagt "verboten" während der ADFC-Mensch empfiehlt die Lautstärke gering zu halten. Was auch immer man vom Musikhören auf dem Rad hält: Wenn die Polizei kassiert ohne, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe, fände ich das skandalös.
http://www.westfaelische-nachrichten.de/wna/lokales/muenster/nachrichten/?em_cnt=90283&em_comment=1
Abgesehen davon finde ich nach wie vor, dass ich selbst ohne Musik im Auto weniger höre als auf dem Rad mit dezenter (!) Beschallung.
Grüße
Uwe
- Barus
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Re: knopf im ohr
Übrigens Winni: 
Bußgeldkatalog hat geschrieben:Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Re: knopf im ohr
Wieviel Bußgeld kostet eigentlich eine nicht StVo zugelassene Beleuchtung, Barus?Barus hat geschrieben:Übrigens Winni:Bußgeldkatalog hat geschrieben:Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
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Re: knopf im ohr
Über lichttechnische Mängel habe ich nichts gefunden. Meine Verwarnung damals war auch umsonst/kostenlos.
Re: knopf im ohr
Das kommt drauf an:
123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. 10,00 €
123149 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war und gefährdeten +) dadurch andere.
20,00 €
123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. 25,00 €
123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 3 Pkt + 50,00 €
Ralph
123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. 10,00 €
123149 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war und gefährdeten +) dadurch andere.
20,00 €
123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war. Es kam zum Unfall. 25,00 €
123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 3 Pkt + 50,00 €
Ralph
Re: knopf im ohr
hab zur zeit gerade den winamp player aufn rechner drauf. und da gibt es ja mehrere 100 hunderte radiosender. dazu lass ich den streamripper parallel laufen. der nimmt dann alle gespielten tittel einzel im mp3 format auf.hab jetzt schon wieder die neuste music und was man sonst so hört dadurch.werbung zwischen durch wird auch einzeln abgespeichert.manchmal ist bei titteln 1-2 sek werbung mit drauf.aber kann man ja mit diversen programmen wieder rausschneiden.
- Ohare
- Oberlehrer
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Re: knopf im ohr
Du weißt schon, dass das nicht legal ist...
Re: knopf im ohr
Wieso ist das nicht legal, ich kann mich in meiner frühen Kindheit noch erinnern, wo man vom Radio direkt auf Kassette aufgenommen hat, dass waren noch herrliche Zeiten, mit der Play-, Pause- und Recordtaste ... lang leben die analogen Medien ...Ohare hat geschrieben:Du weißt schon, dass das nicht legal ist...
Aber meines Wissens ist es erlaubt, weil du ja keinen Kopierschutz oder eine Kodierung aushebelst, des Weiteren ist es ja auch gestattet, das Fernsehprogramm für den eigenen Gebrauch mit zuschneiden.



