vantage84 hat geschrieben: Was gar nicht geht, die Lizenz abzugeben, unter Stoff zu trainieren und sich nach der Sperre wieder ins Wettkampfgeschehen zu werfen.
Weder Rücktritt noch Sperre lösen den Athleten aus dem Testpool der zuständigen ADA.
5.3 Retired Athletes Returning to Competition
Each Anti-Doping Organization shall establish a rule addressing eligibility requirements for Athletes who are not Ineligible and retire from sport while included in a Registered Testing Pool and then seek to return to active participation in sport.
10.10 Status During Ineligibility
An Athlete or other Person subject to a period of Ineligibility shall remain subject to Testing.
Wada-Code
5.6 Rückkehr von Athleten, die ihre aktive Laufbahn beendet hatten
Ein Athlet, der seine aktive Laufbahn beendet hat und nach entsprechender Mitteilung gemäß Artikel 5.2.1 von der NADA
aus dem Testpool herausgenommen wurde, kann erst wieder an Wettkämpfen, für die die Zugehörigkeit zu dem Testpool
der NADA erforderlich ist, teilnehmen, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(b) Der Athlet war nach Wiederaufnahme mindestens sechs (6) Monate dem Testpool der NADA zugehörig und war den gemäß dem Standard für Meldepflichten vorgesehenen Meldepflichten unterworfen.
5.2 Testpool und Pflicht der Athleten, sich Dopingkontrollen zu unterziehen
Ein auf Grund eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen gesperrter Athlet verbleibt während der Dauer der Sperre im Testpool der NADA.
Nada-CodeReißbrett 2016
"Ich bin in diesem Jahr auf noch keiner Ausfahrt schneller als 24 km/h im Schnitt gewesen." (Anonymer Radfahrer, 2005)
"Treffpunkt ist jedenfalls 05:30 an der Uniklinik." (Good old Times)